SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
Unsere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft Familienpflege Berlin verpflichtet zu folgenden Grundsätzen und setzt die genannten Qualitätsmerkmale voraus:
- adäquate Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen nach eigenem Konzept
- Angebot von mindestens acht Teamsitzungen pro Jahr mit obligatorischer Teilnahme
- Angebot von mindestens fünf Fortbildungen pro Jahr
- Angebot von Supervision
- Qualitätssicherung durch Pflegedokumentation der Mitarbeiter*innen und Feedbackbögen der Familien
- Einhaltung der Regeln zur Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII
- Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Interessengemeinschaft und aktive Mitarbeit der Mitglieder wird vorausgesetzt
- Aufnahme in die Interessengemeinschaft oder Aussschluss aus der Interessengemeinschaft erfolgen einstimmig
- Im Rahmen jedes Arbeitsvertrages wird eine Datenschutzvereinbarung unterzeichnet, deren Einhaltung streng kontrolliert wird
- Die Mitglieder der Interessengemeinschaft Familienpflege Berlin haben eine gemeinsame Datenschutzvereinbarung, an die alle untereinander gleichermaßen gebunden sind.