Horizont GmbH

SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Unsere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft Familienpflege Berlin verpflichtet zu folgenden Grundsätzen und setzt die genannten Qualitätsmerkmale voraus:

 

  • adäquate Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen nach eigenem Konzept
  • Angebot von mindestens acht Teamsitzungen pro Jahr mit obligatorischer Teilnahme
  • Angebot von mindestens fünf Fortbildungen pro Jahr
  • Angebot von Supervision
  • Qualitätssicherung durch Pflegedokumentation der Mitarbeiter*innen und Feedbackbögen der Familien
  • Einhaltung der Regeln zur Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII
  • Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Interessengemeinschaft und aktive Mitarbeit der Mitglieder wird vorausgesetzt
  • Aufnahme in die Interessengemeinschaft oder Aussschluss aus der Interessengemeinschaft erfolgen einstimmig
  • Im Rahmen jedes Arbeitsvertrages wird eine Datenschutzvereinbarung unterzeichnet, deren Einhaltung streng kontrolliert wird
  • Die Mitglieder der Interessengemeinschaft Familienpflege Berlin haben eine gemeinsame Datenschutzvereinbarung, an die alle untereinander gleichermaßen gebunden sind.
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