FAMILIENPFLEGE
Qualifikation
Die Arbeit als FamilienpflegerIn erfordert keine formale Qualifikation. Dennoch gibt es den anerkannten Ausbildungsberuf der/des Familienpflegerin/Familienpflegers.
Entscheidend für die Arbeit sind soziale Kompetenz, Erfahrung in Haushaltsführung und im Umgang mit Kindern.
Neben ausgebildeten Fachkräften sind bei uns überwiegend Frauen mit den unterschiedlichsten Lebensläufen beschäftigt. Wir legen neben den o.g. Voraussetzungen besonderen Wert darauf,
Eltern einen Arbeitsplatz zu bieten
auch ältere Frauen und Männer zu beschäftigen
jungen Menschen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses berufliche Chancen zu eröffnen
Die anspruchsvolle Arbeit in der Familienpflege kann nur durch adäquate Einarbeitung, Begleitung und Weiterbildung gewährleistet werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bieten wir unseren Mitarbeitenden neben der Einarbeitung auch Fallsupervision und kollegiale Beratung an.
Hausinterne Fortbildungen bieten wir zu verschiedenen Themen wie:
Kommunikation und Gesprächsführung
Betreuung und Begleitung von Familien mit schweren Belastungen (Tod, Frühgeburt, Behinderung, psychische Erkrankungen)
Familien mit diversen kulturellen und religiösen Hintergründen
Pädagogische Themen (Trotzphase, Schreibabys, Spielangebote für Kinder, Rolle der Geschwister, Aufsichtspflicht)
soziale Beratung für Familien (finanzielle Hilfen, Einsatzbereiche der sozialpädagogischen Erziehungshilfen, Aufgaben des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes)
medizinische Informationen (Erste Hilfe für Kleinkinder, Schwangerschaft, Wochenbett, Stillen, Kaiserschnitt, vorzeitige Wehen, Mehrlinge)
Ernährung für Schwangere und während Wochenbett und Stillzeit
Gesundheit am Arbeitsplatz
HÄUFIGE FRAGEN
Für die ersten 6 Tage nach der Geburt besteht ein gesetzlicher Anspruch bei Ihrer Krankenkasse auch mit einer Verordnung Ihrer Hebamme.
Wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, besteht ein Anspruch auf Familienpflege bei Beschwerden nach der Geburt, bei einer Erkrankung oder einem stationären Aufenthalt des Elternteils, der Haushalt und Kind(er) versorgt.
Wenn wegen Beschwerden in der Schwangerschaft der Haushalt nicht weitergeführt werden kann, besteht ein Anspruch auch dann, wenn noch kein Kind im Haushalt lebt.
Die Familienpflege kann auch als Privatleistung gebucht werden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Mit einer Verordnung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin beantragen Sie “Haushaltshilfe” bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn eine Kur oder eine Reha-Maßnahme ansteht, wird der Antrag bei der Rentenversicherung, der Knappschaft oder auch bei der Krankenkasse gestellt. Das hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gern!
Damit der Haushalt weiter läuft und die Kinder versorgt sind, kümmern wir uns um den Einkauf des täglichen Bedarfs, die Wäsche und das Sauberhalten der Wohnung. Gern kochen wir auch eine warme Mahlzeit. Dabei sind unsere FamilienpflegerInnen besonders geschult für die Bedürfnisse von Schwangeren und Müttern im Wochenbett und/oder mit Mehrlingen. Durch regelmäßige Fortbildungen können wir darüber hinaus für krebserkrankte Eltern und Eltern mit psychischen Erkrankungen wertvolle Unterstützung anbieten
Wir betreuen ältere Geschwisterkinder oder auch das Baby, damit die Eltern zur Ruhe kommen können.
Eine Grundreinigung übernehmen wir nicht!
Unser Einsatzbüro plant die Einsätze kurzfristig und ist darauf vorbereitet, so schnell wie möglich eine Familienpflegerin für Sie einzuplanen. Rufen Sie uns gerne an, dann besprechen wir Ihren Bedarf und klären gemeinsam mit Ihnen, wann die Hilfe beginnen kann.
Kontakt
Bei Fragen können Sie uns gerne Montag-Freitag anrufen.
Oder füllen Sie ganz einfach und schnell das folgende Kontaktformular aus:
Kontaktformular
Oder auf direktem Weg...
info@horizont-hot.de
TELEFON
030-53802080
ADRESSE
Klausenerplatz 19
14059 Berlin